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Home / Studium / Popular Music M.A. / Zulassung

Wer wird zugelassen?

Beim Studiengang Popular Music handelt es sich um einen konsekutiven Master­studiengang, der sich an alle Hochschulabsolventen und Absolventinnen richtet, die über eine praktische musikalische Erfahrung auf hohem Niveau verfügen und ihren vorhandenen Kenntnisstand vertiefen und erweitern möchten.

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, muss ein Hochschulabschluss in einer der folgenden Fachrichtungen vorliegen:
  • Popmusikdesign oder Musikbusiness an der Popakademie Baden-Württemberg
  • Musikstudiengänge z.B. Neue Musik, Klassik, Jazz, populäre Musik
  • musikpädagogische Studiengänge
  • Musikwissenschaft
  • Literaturwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Studiengänge mit Medienbezug
  • Kunst- und Designstudiengänge

vorauswahl

  • Bewerbungsformular mit Angaben über die Motivation und Qualifikation
  • Tonträger mit drei Titeln für den Schwerpunkt Performing Artist und Educating Artist bzw. mit fünf Titeln für den Schwerpunkt Producing/Composing Artist

Aufnahmeprüfung

Schriftliche Klausur
  • Analyse von Musikstücken hinsichtlich des Melodieverlaufs und der harmonischen und rhythmischen Struktur sowie in Bezug auf Form, Arrangement und produktionstechnischen Merkmalen
  • Schriftliche Stellungnahme zu einem Thema der Geschichte und Ästhetik der Populären Musik

Beispielfragen
  • Notiere die Melodie des ersten Refrains/Chorus.
  • Bestimme die zugehörigen Harmonien und trage sie als Akkordsymbole ein.
  • Beschreibe die Melodie. Was lässt sich über das Tonmaterial, die Motivik und den Verlauf sagen?
  • Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Arrangement zusammen?
  • Analysiere die harmonische Struktur.
  • Bestimme die Struktur, indem Du die einzelnen Formteile benennst und die jeweiligen Taktzahlen angibst.
  • Wie sind die Lead-Vocals in Bezug auf Räumlichkeit und Effekte gemischt?

Praktische Prüfung
  • Öffentliches Live-Vorspiel mit Begleitband oder Playback von mindestens drei und höchstens fünf Titeln mit insgesamt höchstens 15 Minuten Spielzeit, eigene oder Fremdkompositionen in eigener Interpretation
  • Für den Schwerpunkt Producing/Composing Artist auch Vorspielen eigener Produktionen auf CD oder mitgebrachtem Laptop möglich
Musikalische ad-hoc-Begleitung
  • Abfrage der Fähigkeit des Ideentransfers und der Flexibilität der musikalischen Begleitung in verschiedenen Stilen und Genres der Populären Musik
  • Vorspielen eigener Produktionen, nur bei Producing/Composing Artist: technische und ästhetische Fragen zu den Produktionen
Mündliche Prüfung
  • Einzelgespräch zu musikrelevanten Fragen, zur schriftlichen Klausur, zur Qualifikation und zur Motivation