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Home / Studium / Popular Music M.A. / Bewerbung

Bewirb dich!

Im Studiengang Popular Music stehen jedes Jahr ca. 20 neue Studienplätze zur Verfügung. Studienbeginn ist immer zum Wintersemester. Die Bewerbung dafür ist ausschließlich online möglich.

Wer sich um eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung bewerben möchte, muss bis zum 30. April eines Jahres folgende Unterlagen online einreichen:

  • Komplett ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis der Hochschulzugangs­berechtigung in Form einer amtlich beglaubigten Kopie des Abschluss­zeugnisses
  • Nachweis des Hochschulabschlusses mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern in Form einer amtlich beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses und der Abschlussurkunde oder sofern das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, ein aktueller Leistungsspiegel. Das Abschlusszeugnis kann dann zum Auswahlgespräch bzw. zu Beginn des Studiums nachgereicht werden bzw. muss spätestens bis zum 31.12. des Zulassungsjahres vorliegen.
  • Upload der entsprechenden Produktionen. Bei Performing Artist und Educating Artist muss mindestens einer der Titel zusätzlich als Live-Video (solo oder mit Band, maximal 200 MB) hochgeladen werden.
  • Es können weitere Videos, Presseberichte, Fotos, Coverentwürfe, Noten, Texte usw. sowie Lehrkonzepte (nur Educating Artist), eingereicht werden.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bewerber:innen für Gesang müssen zur Aufnahmeprüfung ein phoniatrisches Gutachten mitbringen!

Hinweise für Bewerber/-innen aus dem Ausland
  • Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies ist bei deutschen Staatsangehörigen mit deutschem Bildungsabschluss, Bildungsinländern oder bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung einer Einrichtung im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache gegeben. Sonst ist ein Nachweis der Kentnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens des Europarats oder vergleichbar, z.B. DSH-Prüfung Stufe 1, erforderlich und muss spätestens zum Ende des ersten Semesters vorliegen.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung ist spätestens beim Studienbeginn vorzulegen.

Allgemeine Infos zu Bewerbung und Aufnahmeprüfung finden sich auch bei den FAQ. Spezielle Infos zu den einzelnen Departments:

Gesang und Songwriting
Aufnahmeprüfung
Performing Artist und Educating Artist: Es müssen drei Songs, wenn möglich eigene Songs, präsentiert werden.
Diese können mit bis zu drei Begleitmusiker/-innen oder einem Playalong vorgetragen werden.
Im Anschluss werden improvisatorische Elemente in Bezug auf Text und stimmliche Flexibilität und Qualität geprüft. Danach folgt ein Kolloquium.
Gitarre
Bewerbung
Für die Brewerbung sollen drei Songs eingereicht werden, gerne auch Eigenkompositionen. Es gibt hierbei keine stilistische Vorgabe. Über die Offenheit, unterschiedliche Stilistiken zu zeigen, würden wir uns sehr freuen.

Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung besteht aus dem Live-Vortrag von max. drei Songs mit Band mit max. drei Begleitmusikern/-innen (es müssen nicht die gleichen Songs wie für die Bewerbungs sein) oder mit Playback. Danach gibt es noch eine Ad hoc-Prüfung, in der wir testen, wie weit dein Einfühlungsvermögen in verschiedene Bereiche der Musikwelt reicht.

Erwartete technische Vorkenntnisse:
  • Rhythmusgitarre: Kenntnisse von einfachen Akkordtypen (Dur, Moll, Moll7, Maj7, Dom7).
  • Sologitarre: Pentatonik (in mehreren Lagen = verschiedene Fingersätze), Tonleitern (Dur in mehreren Lagen = verschiedene Fingersätze).
  • Allgemeines: guter Ton in Musik (und Benehmen), ein gutes Einfühlungsvermögen, Spielfreude, gutes Timing, Flexibilität und Spontanität
Bass
Bewerbung
Für die Bewerbung müssen drei Songs und ein Video eingeschickt werden. Einer davon sollte gut hörbar den eingespielten Bass im Band-Kontext wiedergeben, der zweite sollte ein Solo-Stück sein und der dritte Song ist frei wählbar. Wenn Lead- oder Backingvocals eingesungen wurden, dies bitte auch vermerken. Das Video sollte ein kleiner Live-Mitschnitt (ca. 2 bis 3 Minuten) sein, der lediglich mit einer Handy-Kamera o.ä. aufgenommen sein kann und nicht editiert wurde. Die Qualität des Aufnahmetons ist nicht ausschlaggebend.
Drums
Bewerbung

Einzureichen sind 3 Titel per Video, davon 1 Drum Solo und 2 Musikstücke.
Die beiden Musikstücke können eigene Kompositionen sein; Songs der eigenen Band sowie marktübliche Playalongs ohne Drums. Es gibt keine stilistische Beschränkung.
Auch ein Instrumentalstück ist denkbar. Wir wollen als Zuhörer von deinem Groove, Gespür für Time, deiner handwerklichen Umsetzung und deiner Musikalität überzeugt werden.

Aufnahmeprüfung

Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
1. Performance von 3 Musikstücken (mit Playback oder kleiner Bandbesetzung: max 3 weitere Musiker) Diese 3 Stücke sollten andere Titel als die der Bewerbung sein.
2. Ad Hoc Prüfungsteil, bei dem wir deinen Kenntnisstand in Bezug auf verschiedene musikalischen Zusammenhängen testen.
3. Gespräch zwischen dir und der Prüfungskommission
Keyboard
Aufnahmeprüfung
In dem praktischen Teil der Aufnahmeprüfung werden drei Musikstücke, gerne auch Eigenkompositionen, vorgetragen. Die mögliche Begleitung erfolgt durch max. drei Mitmusiker/-innen oder ein Playback.

Wichtig ist natürlich Musikalität: Spielfreude, Timing, Stiltreue, melodisches Spiel, Umgang mit Sounds, Vielseitigkeit. Die Vielseitigkeit kann vom Piano-Solo-Vortrag bis zum Spielen im Band- oder Playback-Kontext, vom Solo bis zur geschmackvollen Begleitung und von traditionellen bis zu außergewöhnlichen Sounds reichen. Es stehen ein Stage-Piano Korg "SV1" und eine Workstation Korg "Kronos" zur Verfügung. Eigenes Equipment ist natürlich sehr willkommen.

Im Anschluss des Vorspiels findet ein spontanes Mitspielen zu Playbacks statt, in dem zu einfachen Harmonien begleitet oder soliert wird. Ein Gespräch zwischen Bewerber/-in und Prüfungs­kommission erfolgt am Ende der Aufnahmeprüfung.

Weitere Informationen findest du in den Vorbereitungshinweisen für Bewerber/-innen im Fach Keyboard.
Producing / Composing /Arranging
Besondere Fähigkeiten in den Bereichen Komposition, Arrangement und Musikproduktion, die durch die Vorlage von Tonträgern, Bildtonträgern, Notenmaterial und ggf. Live-Performance nachgewiesen werden können. Hierbei dürfen durchaus Schwerpunkte auf den einzelnen Kompetenzfeldern erkennbar sein.

Mehrjährige Praxiserfahrung in mindestens einem der oben genannten Bereiche. In allen Bereichen müssen Fachkenntnisse vorliegen.
Musiktheorie und Komposition
Aufnahmeprüfung
Die Eingangsprüfung teilt sich in zwei Bereiche, den musiktheoretischen Teil und einen Aufsatz.

Für den Aufsatz stehen drei Themen zur Auswahl, in der Regel sind das Fragestellungen aus dem Bereich der Geschichte der Populären Musik, der Popkultur oder aus dem Bereich des Musikbusiness.

Im musiktheoretischen Teil kommen Aufgaben mit folgendem Inhalt vor:
  • ein melodisch-harmonisches Diktat, z.B. ist der Ausschnitt aus einem Song zu hören und die Aufgabe besteht darin die Melodie und die dazugehörigen Harmonien zu notieren
  • Fragestellung zum Ablauf eines Songs, Benennung der Formteile und Bestimmung der jeweiligen Taktzahlen
  • Zwei Fragen zu den Themenbereichen Arrangement und Musikproduktion, Beschreibung von Besonderheiten im Arrangement, bei der Instrumentierung oder von außergewöhnlichen Klangbildern und Soundeffekten
Pädagogik Populäre Musik
Für das Department Pädagogik Populäre Musik bestehen keine speziellen Anforderungen für die Aufnahmeprüfung. Bitte nenne in der Bewerbung ggf. deine vorhandenen pädagogischen Erfahrungen.

Fragen?

Studierendenbüro
Fon: 0621 53397200  E-Mail: studierendenbuero@popakademie.de

Allgemeines

  • Der Studiengang Popular Music ist durch das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitäts­sicherungs-Instituts ACQUIN akkreditiert.
  • Das Studium an der Popakademie Baden-Württemberg wird mit BAföG gefördert.
  • Bewerbungsschluss zum Studienbeginn im Wintersemester ist der 30. April. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist gilt: Upload bis 23:59 Uhr.
  • Der Termin für die Aufnahmeprüfung wird u.a. bei PM Facts bekannt gegeben.
  • Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Hier findet sich die Verordnung des Wissenschafts­ministeriums über die Eignungs­prüfung für die Popakademie Baden-Württemberg
  • Die Aufnahme an der Popakademie setzt die Anerkennung der jeweils gültigen Nutzungsordnung voraus.
  • Für ein Erststudium an der Popakademie Baden-Württemberg fallen keine Studiengebühren an. Für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium erheben die baden-württembergischen Hochschulen seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren.