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Bewirb dich!

Im Studiengang Musikbusiness stehen jedes Jahr ca. 30 neue Studienplätze zur Verfügung. Studienbeginn ist immer zum Wintersemester. Die Bewerbvung dafür ist ausschließlich online möglich. Für das Musikbusiness-Studium ist vor allem die Praxiserfahrung eine entscheidende Zulassungs­voraussetzung.

Wer sich um eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung, meist im Juni eines Jahres, bewerben möchte, muss bis zum 30. April folgende Unterlagen online einreichen:

  • Komplett ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis der allgemeinen, fachgebundenen oder Fachhochschulreife oder entsprechende berufliche Qualifikation mit Eignungsprüfung, siehe auch Merkblatt zum Studieren ohne Abitur
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schreiben zur Motivation und Eignung
  • Nachweise durch Zeugnisse oder Projektberichte:
    • Praktische Erfahrungen, z.B. Berufstätigkeit, Praktika, ehrenamtliche oder nebenberufliche Tätigkeiten in der Organisation und Administration im Bereich Musikbusiness, z.B. Entwicklung, Organisation, Herstellung, Vertrieb
    • Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder im Medienbereich
    • Abgeschlossenes Vordiplom oder eine vergleichbare Zwischenprüfung in einem wirtschafts-, geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang oder in einem Studiengang des Medienbereichs an einer Hochschule oder Berufsakademie
    • Als berufliche Praxiserfahrung können auch Praktika sowie verschiedene ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten anerkannt werden, sofern sie von erheblichem Umfang waren und durch Zeugnisse und/oder Projektberichte nachgewiesen sind. Bitte reichen Sie nur Projektberichte von Vorhaben ein, an denen Sie maßgeblich beteiligt waren und bezeichnen Sie genau Ihren Anteil an dem Projektergebnis bzw. den Aufgabenbereich.

Hinweise für ausländische Bewerber:innen und deutsche Bewerber:innen mit ausländischem Schulabschluss
Bewerber:innen aus dem Ausland
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, z.B. DSH-Prüfung an einer deutschen Hochschule, deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe II, kleines Sprachdiplom des Goethe-Instituts, zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung ist spätestens bei Studienbeginn vorzulegen.
  • Ausländische Studienbewerber:innen, die ein ausländisches Abiturzeugnis besitzen, müssen ihrem Zeugnis eine Bescheinigung beifügen, dass dieses Zeugnis dem deutschen Abitur bzw. Hochschulabschluss gleichwertig ist. Zuständig für die Anerkennung von Bildungsnachweisen ist die Staatliche Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart. Hier geht's zum Antrag für die Zeugnisanerkennung für ausländische Bewerber/-innen.

    Kontakt
    Studiensekretariat der Akademie der Bildenden Künste
    Am Weißenhof 1
    70191 Stuttgart
    Tel.: +49 711 284400

Bewerber/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischem Schulabschluss
Bei deutscher Staatsangehörigkeit mit ausländischem Schulabschluss ist das Regierungs­präsidium Stuttgart zuständig. Kontakt: Regierungs­präsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Tel.: +49 711 904 17170.

Fragen?

Studierendenbüro
Fon: 0621 53397200 E-Mail:
studierendenbuero@popakademie.de

Allgemeines

  • Der Studiengang Musikbusiness ist durch das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitäts­sicherungs-Instituts ACQUIN akkreditiert.
  • Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist gilt: Upload 30. April bis 23:59 Uhr.
  • Das Studium an der Popakademie Baden-Württemberg wird mit BAföG gefördert.
  • Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung kann höchstens zweimal erteilt werden.
  • Informationen zur Aufnahmeprüfung finden sich in den FAQ Musikbusiness.
  • Der Termin für die Aufnahmeprüfung wird u.a. bei MB Facts bekannt gegeben.
  • Hier findet sich die Verordnung des Wissenschafts­ministeriums über die Eignungs­prüfung für die Popakademie Baden-Württemberg
  • Für ein Erststudium an der Popakademie Baden-Württemberg fallen keine Studiengebühren an. Für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium erheben die baden-württembergischen Hochschulen seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren.